Neue Arbeitsstättenverordnung

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>>> am 02.12.16 wurde die Änderung der Arbeitsstättenverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Einige wesentliche Änderungen betreffen die Beleuchtung. Wieder eingeführt wurde die Anforderung einer Sichtverbindung nach außen. Die Anforderung gilt für Arbeitsräume, Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte. Auch Kantinen sollen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausnahmen bestehen, wenn technische Gründe entgegenstehen, sich Beschäftigte nur kurzzeitig in den Räumen aufhalten, sich die Räume unter der Erdgleiche oder in bestimmten Gebäudetypen (z.B. Bahnhöfen oder Passagen) befinden oder eine Größe von mehr als 2000 m² haben und Tageslicht erhalten.

Ebenfalls neu ist die Anforderung, dass die Stärke des Tageslichteinfalls am Arbeitsplatz reguliert werden können muss.